Hinweise und Informationen zu Covid-19

Reisegäste sind für die Einhaltung von Reisevorschriften selbst verantwortlich

Bitte beachten Sie, dass Reisegäste generell bei allen Veranstaltern selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Regelungen verantwortlich sind. Dies gilt insbesondere auch für Einreiseregelungen und ggf. damit im Zusammenhang stehende Nachweispflichten (z.B. Impfnachweis, negativer Corona Test usw.).

Hinweise zum Coronavirus

Hurtigruten hat den regulären Linienverkehr entlang der norwegischen Küste im Sommer 2021 wieder aufgenommen. Für Termine seit dem 1. Januar 2021 setzt Hurtigruten die Empfehlungen der WHO und Vorgaben der nationalen Behörden im Zusammenhang mit dem Coronavirus um. Seit 26.01.22 ist die Quarantänepflicht für Reisende in Norwegen generell aufgehoben und seit 12.02.22 gehören praktisch alle Coronamaßnahmen - auch Maskenpflicht und Abstandsregeln - der Vergangenheit an.

Für Expeditionsseereisen (nicht für Reisen auf der klassischen Postschiffroute in Norwegen!) gelten je nach Reiseland ggf. abweichende Regelungen.

Einreisebestimmungen

Umbuchung und Stornierung wegen Corona

Stornierung durch den Reisegast

Wenn Sie Ihre Reise komplett stornieren möchten, gelten die Stornogebühren gemäß der allgemeinen Reisebedingungen der Hurtigruten GmbH mit einer Stornorgebühr zwischen 20% und 90% des Reisepreises.

Bitte beachten Sie, dass eine normale Reiserücktrittkostenversicherung üblicherweise die Kosten einer Stornierung durch den Kunden nicht deckt, auch wenn am Reiseziel Infektionsfälle aufgetreten sind. Eine Stornierung aus Angst vor einer Reise wegen der Corona-Epediemie ist generell nicht durch eine Versicherung gedeckt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Hurtigruten.

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